Wie kann ich Studienabbrechende für eine duale Ausbildung in meinem Betrieb gewinnen?
Hier finden Sie Informationen für Recruiter, wie Studienabbrechende sich für Ihr Unternehmen begeistern lassen.
Welche Studienabbrechenden waren im Projekt?
Über die gesamte Projektlaufzeit von 6 Jahren haben wir 268 Studienabbrechende beraten. Die Studierenden kamen aus unterschiedlichen Fachrichtungen, unter anderem: Ingenieurswissenschaften, Geisteswissenschaften, Sport und Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Das Alter der beratenen Studenten und Studentinnen war im Durchschnitt 25 Jahre.
Inwieweit ist ein Praktikum hilfreich?
Praktika helfen, eine tragfähige Entscheidung für den Ausbildungsberuf und das Ausbildungsunternehmen zu treffen. Sie können sich ein Bild vom Studienabbrecher machen und sehen, inwieweit sie „zueinander passen“. Darüber hinaus bietet ein Praktikum Orientierung, ob eine Ausbildung für den Studienabbrecher wirklich das Richtige ist und dann ein erfolgreicher Ausbildungsabschluss zu erwarten ist. Unsere Erfahrungen zeigen, dass Praktika für Studienabbrecher auch persönlich sehr wichtig sind, wenn sie sich neu orientieren. Bewerbungen, betriebliche Abläufe und duale Ausbildungsberufe sind ihnen durch den bisherigen Fokus auf ein Studium meist nicht so vertraut.
Wann bewerben sich Studienabbrecher/-innen?
Im Unterschied zu Schulabgängern ist die Bewerbung für Ausbildungsplätze zu unterschiedlichen Zeiten denkbar. Neuorientierungen von Studienabbrechende können das ganze Jahr über erfolgen. Unbesetzte oder wieder offene Ausbildungsplätze sind bis in den Herbst hinein besetzbar.
Kann die Ausbildung im Unternehmen gefördert werden?
KMU sollten sich wegen möglicher Förderung der Teilnahme von Auszubildenden an Ergänzungslehrgängen an den Ostthüringer Ausbildungsverbund (OAV), Sitz Jena bzw. Gera wenden.
Inwieweit ist für Studienabbrecher/-innen eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich?
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Verkürzung der Ausbildungszeit bis zu 12 Monaten bei Abschluss des Ausbildungsvertrages (bzw. im Laufe der Ausbildung spätestens 1 Jahr vor Ausbildungsabschluss): Wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der verkürzten Ausbildungszeit erreicht wird (§ 8 BBiG). Gründe können bei Studienabbrechern z. B. sein: Fachhochschul- oder allgemeine Hochschulreife, eine frühere abgeschlossene Berufsausbildung, ein Lebensalter von mehr als 21 Jahren, im Studium erbrachte Leistungen, die inhaltlich zum Ausbildungsberuf passen.
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Vorzeitiges Ablegen der Abschlussprüfung bis zu 6 Monaten: Bei überdurchschnittlichen Leistungen in Betrieb und Berufsschule (BBiG § 45 Abs. 1).
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Die Ausbildung darf dabei folgende Mindestdauer nicht unterschreiten:
→ Reguläre Ausbildungszeit 3,5 Jahre – mind. 24 Monate
→ Reguläre Ausbildungszeit 3 Jahre – mind. 18 Monate
→ Reguläre Ausbildungszeit 2 Jahre – mind. 12 Monate
Im Einzelfall kann das Ablegen einer Externenprüfung anstelle der regulären Ausbildung in Frage kommen (§ 45 Abs. 2 BBiG).
Zu den o. g. Möglichkeiten beraten die Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Entsprechende Regelungen gelten ebenfalls im Bereich des Handwerks. Hierzu beraten die Ausbildungsberater der Handwerkskammer (HWK).